Versand in die Schweiz

Versand in die Schweiz

Wichtige Informationen für unsere Kunden aus der Schweiz

Als Kunde aus der Schweiz haben Sie bei uns zwei Möglichkeiten für die Lieferung:

  1. Sie können sich die Artikel an eine deutsche Adresse liefern lassen.

    Bei der Einfuhr in die Schweiz können Sie sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Dafür müssen Sie lediglich die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei nichtkommerziellem Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG) quittieren lassen und uns eine Kopie per E-Mail zusenden. Sie erhalten dann die Mehrwertsteuer erstattet.

  2. Die Artikel werden direkt in die Schweiz geliefert.

    - In diesem Fall entfällt die deutsche Mehrwertsteuer (aktuell 19%) von Anfang an.

    - Die Rechnungsstellung erfolgt hier netto ohne Hinzufügung der Mehrwertsteuer.

    - Der Kauf wird in Schweizer Franken abgewickelt.

    - Die Preise werden auf Basis des aktuellen Wechselkurses von Euro in Schweizer Franken aufgerundet.

    - Es können Zollgebühren und Einfuhrsteuer (Zollgebühren ca. 4% und Einfuhrsteuer zwischen 3% und 8%) auf den Endpreis anfallen. Der Endpreis ist der Preis inklusive der Versandkosten. Wenn Sie beispielsweise Ware kaufen im Wert von 100 CHF mit Versandkosten von 16 CHF, ergibt sich ein Endpreis von 116 CHF. Auf diesen fallen dann die Gebühren von etwa 21 CHF an. Als Nachweis erhalten Sie durch DHL eine Zahlungsbestätigung.

    Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, vor der Bestellung die Einzelheiten bei den Zoll- oder Steuerbehörden zu erfragen.
    (Da Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer erspart bleibt, sparen Sie trotzdem.)
Hinweis zur Befreiung von der Einfuhrsteuer:
Einige Waren sind von der Einfuhrsteuer befreit. Dies betrifft insbesondere den Import von Gegenständen in kleinen Mengen, von geringem Wert oder mit einem geringfügigen Steuerbetrag, bestimmten Kunstwerken, bestimmten zollfreien Waren oder auch Gegenständen, die durch völkerrechtliche Verträge als steuerfrei erklärt werden. Die Gegenstände, für die diese Regelung gilt, sind in Artikel 53 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) aufgeführt.